ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
Bonn - Bundesrepublik Deutschland
ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
Bonn - Bundesrepublik Deutschland
Erbschein
Informationen zur Erlangung eines Erbscheins
Staatsangehörige Afghanistans mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und im Saarland, können bei dieser Vertretung einen Erbschein beantragen.
Wichtige Informationen und Anweisungen
- Die Antragsteller müssen zusammen mit drei Beichtvätern und zwei Zeugen, die volljährig und afghanische Staatsbürger sind, persönlich im Konsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit der Antragsteller bearbeitet oder ausgestellt werden, weder per Post noch online.
- Anträge werden während der offiziellen Arbeitstage und -zeiten des Konsulats entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente
Für die Beantragung des Erbscheins sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Antragsformular: Der Erbe muss das Antragsformular sorgfältig in Dari oder Paschtu ausfüllen und auf die Richtigkeit der Namen, Daten, Zahlen und Orte achten [Download the application form here].
- Erbe(n) (Waris/Warasa): Mindestens ein Erbe sowie drei Beichtväter und zwei Zeugen, die volljährig und afghanische Staatsbürger sind, müssen persönlich beim Konsulat erscheinen und Folgendes mitbringen:
- Nachweis der afghanischen Staatsbürgerschaft: Die Antragsteller müssen zusammen mit drei Bekennern und zwei Zeugen ihre Tazkira (Personalausweis) oder ihren afghanischen Reisepass im Original und in Kopie vorlegen.
- Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland: Antragsteller, zusammen mit drei Bekennern und zwei Zeugen eine Kopie des Personalausweises [Muster] (beidseitig – mit Name und Anschrift des Inhabers).
- Zwei Lichtbilder in Passgröße: Die Antragsteller müssen zusammen mit drei Bekennern und zwei Zeugen zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen. Foto [Muster].
Ausstellung des Dokuments
Das Dokument wird noch am selben Tag ausgestellt, wenn die folgenden Schritte abgeschlossen sind:
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Gebühr: Die Gebühr für den Erbschein beträgt 300 €. Die Zahlung kann per Bankkarte erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Kreditkarten nicht akzeptiert werden.
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Ausstellung am selben Tag: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird das Dokument noch am selben Tag während der Geschäftszeiten ausgestellt.
Wichtige Hinweise
Vorbereitung der Dokumente: Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.