Polizeiliches Führungszeugnis

Informationen zur Erlangung eines polizeilichen Führungszeugnisses

Staatsangehörige Afghanistans mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder im Saarland, können bei dieser Mission ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen.

Wichtige Informationen und Anweisungen
  1. Die Antragsteller müssen persönlich im Konsulat erscheinen. Dieses Dokument kann nicht in Abwesenheit des Antragstellers oder per Post oder online bearbeitet oder ausgestellt werden.
  2. Anträge werden während der offiziellen Arbeitstage und -zeiten des Konsulats entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente

Für die Beantragung der polizeilichen Unbedenklichkeitsbescheinigung sind die folgenden Dokumente erforderlich:

  • Antragsschreiben: Die Antragsteller müssen ein formelles Antragsschreiben an das Generalkonsulat richten. Aus dem Schreiben muss klar hervorgehen, welche Art von Dienstleistung beantragt wird, sowie der vollständige Name des Antragstellers, der Name des Vaters, das Geburtsdatum und der Geburtsort. Es sollte auch die aktuelle Wohnanschrift des Antragstellers und eine gültige Kontaktnummer für die Kommunikation enthalten.
  • Formular für das polizeiliche Führungszeugnis: Die Bewerber müssen das Bewerbungsformular sowohl in Englisch als auch in Dari/Paschtu ausfüllen.
  • Nachweis der afghanischen Staatsbürgerschaft: Die Bewerber müssen ihre Tazkira (National ID) oder ihren afghanischen Reisepass im Original und in Kopie vorlegen.
  • Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland: Die Bewerber müssen eine Kopie ihres Personalausweises [Muster] (beidseitig – mit Name und Anschrift des Inhabers) vorlegen.
  • Unterstützungsschreiben/E-Mail: Die Bewerber müssen ein Schreiben oder eine E-Mail der zuständigen Behörden vorlegen, in dem/der die polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung gefordert wird.
  • Fingerabdrücke: Die Antragsteller müssen ihre Fingerabdrücke auf dem dafür vorgesehenen Formular abnehmen lassen. Die Fingerabdrücke können entweder von einer offiziellen Polizeistation oder -behörde oder im Konsulat von den zuständigen Mitarbeitern abgenommen werden.[Download the Fingerprint Form here].
  • Vorausbezahlter Einschreibebriefumschlag: Legen Sie einen vorausbezahlten Einschreibeumschlag bei, auf dem Ihre Adresse als Empfänger deutlich aufgedruckt ist. Dieser wird für den Versand des Dokuments verwendet.
    Wenn Sie keinen frankierten Umschlag zur Verfügung stellen können, überweisen Sie zusätzlich 8 € für die Postgebühren und legen Sie die Quittung Ihrem Antrag bei.
Ausstellung des Dokuments

Das Dokument wird nach Abschluss der folgenden Schritte ausgestellt:

  • Gebühr: Die Gebühr für die polizeiliche Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 10 €. Die Zahlung kann per Bankkarte erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Kreditkarten nicht akzeptiert werden.

  • Erteilung: Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag bearbeitet und das Dokument ausgestellt. Die Bescheinigung wird Ihnen dann per Post zugesandt.

  • Bitte beachten Sie, dass dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nehmen kann, da er die Koordinierung mit mehreren Behörden erfordert. Wir wissen Ihre Geduld und Ihr Verständnis sehr zu schätzen.

Wichtige Hinweise

Vorbereitung der Dokumente: Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.