ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
Bonn - Bundesrepublik Deutschland
ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
Bonn - Bundesrepublik Deutschland
Visum
Informationen zur Erlangung eines Visums für Afghanistan
Personen mit Wohnsitz in Deutschland, insbesondere mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz oder dem Saarland, können bei dieser Mission ein Visum für die Reise nach Afghanistan beantragen.
Aufgrund gesetzlicher Beschränkungen können wir nur einmalige Einreisevisa ausstellen, die für einen einmonatigen Aufenthalt gültig sind. Ausnahmen gelten für Geschäftsvisa, die für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren mit mehreren Einreisen ausgestellt werden können.
Wer beabsichtigt, länger als einen Monat in Afghanistan zu bleiben, kann bei der Konsulatsdirektion des Außenministeriums in Kabul eine Verlängerung des Visums beantragen.
Wichtige Informationen und Anweisungen
- Terminvereinbarung: Die Antragsteller müssen einen Termin vereinbaren. Dieses Visum kann nicht in Abwesenheit des Antragstellers bearbeitet oder ausgestellt werden, weder per Post noch online.
- Anträge werden während der offiziellen Arbeitstage und -zeiten des Konsulats entgegengenommen.
Erforderliche Dokumente
Für die Beantragung des Visum sind die folgenden Dokumente erforderlich:
- Visumantragsformular: Das Formular muss vollständig ausgefüllt, getippt und unterschrieben werden. Sie können es [hier] herunterladen.
- Gültigkeit des Reisepasses: Der Reisepass des Antragstellers muss noch mindestens sechs Monate gültig sein und leere Seiten enthalten.
- Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen einreisen, müssen eine Bescheinigung ihres derzeitigen oder künftigen Arbeitgebers oder der entsprechenden Organisation vorlegen, aus der der Zweck des Besuchs hervorgeht. Außerdem müssen sie eine vom afghanischen Außenministerium erteilte Genehmigungsnummer vorlegen.
- Nachweis der Beschäftigung in Deutschland.
- Nachweis des Wohnsitzes in Deutschland: Die Bewerber müssen eine Kopie ihres Personalausweises [Muster] (beidseitig – mit Name und Anschrift des Inhabers) vorlegen.
- Zwei Lichtbilder in Passgröße: Die Antragsteller müssen zwei kürzlich aufgenommene Fotos mit weißem Hintergrund vorlegen. Fotoanforderungen und [Muster].
- Gebühr: Visabearbeitungsgebühr (siehe Tabelle der Visagebühren und Zahlungsmethode unten).
- Vorausbezahlter Einschreibebriefumschlag: Legen Sie einen vorausbezahlten Einschreibeumschlag bei, auf dem Ihre Adresse als Empfänger deutlich aufgedruckt ist. Dieser wird für die Rücksendung Ihres Passes verwendet.
Wenn Sie keinen frankierten Umschlag zur Verfügung stellen können, überweisen Sie zusätzlich 8 € für die Postgebühren und legen Sie die Quittung Ihrem Antrag bei.
Visagebühr:
No. |
Type of Visa
|
Price
|
---|---|---|
1 |
Einzelner Eintrag |
€ 100 |
2 |
Touristenvisum |
€ 80 |
3 |
Visum (Dringend) |
€ 80 + 50 = 130 |
Zahlungen können per Bankkarte vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Kreditkarten nicht akzeptiert werden.
Touristenvisum:
Antragsteller für ein Touristenvisum müssen zusätzliche Dokumente vorlegen, darunter:
- Ein Einladungsschreiben eines Sponsors oder eines Reiseunternehmens.
- Bestätigte Flug- und Unterkunftsbuchungen.
- Die Reiseversicherung.
- Ein Kontoauszug, aus dem hervorgeht, dass die Mittel für die Reise und den Aufenthalt in Afghanistan ausreichen.
Wenn Sie Familie oder Freunde besuchen, fügen Sie bitte ein Empfehlungsschreiben bei, in dem Sie angeben, wen Sie in Afghanistan besuchen möchten. Alternativ ist ein Schreiben eines zuverlässigen Beamten, einer ordnungsgemäß registrierten Einrichtung in Afghanistan oder ein Genehmigungsschreiben des Außenministeriums in Kabul erforderlich.
Medienmitarbeiter/Journalisten:
Medienschaffende oder Journalisten müssen ein Einführungsschreiben einreichen, in dem sie den Zweck, die Dauer und die Orte ihres Besuchs in Afghanistan darlegen.
Offizielle Besuche:
Für offizielle Besuche muss der Arbeitgeber des Antragstellers ein Einführungsschreiben vorlegen, in dem der Zweck des Besuchs angegeben ist. Dieses Schreiben ist an das afghanische Außenministerium in Kabul zu senden, das dem Generalkonsulat eine Genehmigung für die Bearbeitung des Visums erteilt.
Zusätzliche Informationen für besondere Zwecke:
- Familienbesuche: Wenn Sie Familie oder Freunde besuchen, fügen Sie ein Vorstellungsschreiben bei, in dem Sie angeben, wen Sie in Afghanistan besuchen wollen.
- Tourismus: Geben Sie den Zweck Ihrer Reise klar an und machen Sie genaue Angaben zu den Orten, die Sie in Afghanistan besuchen möchten.
- Beschäftigung: Legen Sie zu Beschäftigungszwecken ein offizielles Empfehlungsschreiben Ihres Arbeitgebers oder der Sie unterstützenden Organisation vor, in dem Sie den Zweck und die Dauer Ihrer Reise angeben.
Hinweis: Antragsteller für ein Arbeitsvisum müssen das Rentenalter von 65 Jahren noch nicht erreicht haben und müssen Ausbildungsunterlagen sowie eine Einladung oder ein Einführungsschreiben ihres Arbeitgebers in Afghanistan vorlegen.
Anspruch auf ein Afghanistan-Visum:
Alle ausländischen Staatsangehörigen sind berechtigt, ein afghanisches Visum zu beantragen, außer unter den folgenden Umständen:
- Unvollständige Verbotsfrist: Der Antragsteller hat eine zuvor verhängte Sperrfrist noch nicht abgeschlossen.
- Sicherheit und ethische Bedenken: Der Bewerber wird verdächtigt, Handlungen begangen zu haben, die die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung stören könnten, moralisch korrupt zu sein oder die kulturellen Normen und Werte Afghanistans zu missachten.
- Ermessen der konsularischen Behörden: In Ausnahmefällen können die konsularischen oder diplomatischen Behörden Afghanistans ein Visum aus stichhaltigen und gerechtfertigten Gründen verweigern.
- Gesundheitsrisiken: Der Antragsteller stellt ein Risiko für die Verbreitung einer ansteckenden Krankheit dar.
- Entscheidung der zuständigen Behörden:
Die zuständigen Behörden haben eine Richtlinie zur Verweigerung des Visums erlassen.
Diese Politik gewährleistet, dass die Visumerteilung mit den nationalen Interessen Afghanistans und der öffentlichen Sicherheit in Einklang steht.
Erteilung des Visums:
Das Visum wird ausgestellt, sobald die folgenden Schritte abgeschlossen sind:
-
Persönliches Gespräch: Die Antragsteller müssen an einem obligatorischen Gespräch im Konsulat teilnehmen, bei dem ihr Visumantrag auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen und der bei der Antragstellung gemachten Angaben geprüft wird.
Wichtige Hinweise
- Vorbereitung der Dokumente: Achten Sie darauf, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden. Unvollständige Bewerbungen werden nicht angenommen.