ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
Bonn - Bundesrepublik Deutschland
ISLAMISCHEN REPUBLIK AFGHANISTAN
Bonn - Bundesrepublik Deutschland
Überstellung von Verstorbenen nach Afghanistan
Informationen zur Erlangung einer Bestätigung für die Überführung von Verstorbenen nach Afghanistan
Im bedauerlichen Fall des Todes eines afghanischen Staatsbürgers in Deutschland stellt das Generalkonsulat ein Unterstützungsschreiben zur Verfügung, um die Familie bei der Überführung des Verstorbenen nach Afghanistan zu unterstützen. Dieses Schreiben erleichtert die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden, einschließlich der Behörden in den Transitländern und Flughäfen in Afghanistan, um einen reibungslosen Überführungsprozess zu gewährleisten.
Darüber hinaus kann auf Verlangen der deutschen Behörden ein ähnliches Unterstützungsschreiben für die Überführung eines afghanischen Verstorbenen ohne Erben ausgestellt werden, um einen unkomplizierten Ablauf des Verfahrens zu gewährleisten.
Wichtige Informationen und Anweisungen
- Die Dienstleistung kann im Fernabsatz und per Post/E-Mail erbracht werden.
- Die zuständigen Behörden in Deutschland oder die Familie des Verstorbenen können über [Form]Die zuständigen Behörden in Deutschland oder die Familie des Verstorbenen können über einen Antrag auf ein Unterstützungsschreiben ausfüllen und einreichen und gegebenenfalls die Namen der Person(en) angeben, die während der Überführung des Verstorbenen nach Afghanistan reisen möchte(n). Das eingereichte Formular sollte die erforderlichen Dokumente als Anhänge enthalten.
Erforderliche Dokumente
Für die Beantragung der Bestätigung der Überführung eines Verstorbenen nach Afghanistan sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis der afghanischen Staatsangehörigkeit: Der Antragsteller muss die Kopie der Tazkira (Personalausweis) oder des afghanischen Reisepasses des Verstorbenen hochladen und einreichen.
- Der Antragsteller muss die von der zuständigen Behörde ausgestellte Sterbeurkunde hochladen und einreichen. Stadtbezirk.
Die von der zuständigen Gemeinde ausgestellte Sterbeurkunde enthält die folgenden Angaben:
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Angaben zum Verstorbenen: Persönliche Informationen über den Verstorbenen.
- Informationen zur Familie: Informationen über die Eltern, Kinder und den früheren Ehepartner des Verstorbenen.
- Todesursache und medizinischer Zustand: Angaben zur Todesursache und zu den medizinischen Umständen, die zum Tod geführt haben.
- Angaben zum Informanten: Name, Adresse und Verwandtschaftsgrad der Person, die den Todesfall gemeldet hat.
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Bescheinigung des örtlichen Gesundheitsamtes: Dieses Dokument bescheinigt, dass die Überführung des Verstorbenen keine Gesundheitsrisiken für Personen oder Länder birgt.
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Bescheinigung über die Einbalsamierung: Nachweis, dass der Verstorbene ordnungsgemäß einbalsamiert worden ist.
- Gebühr: Diese Dienstleistung wird kostenlos angeboten.
Ausstellung des Dokuments
Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder Post, wie oben beschrieben, stellt das Generalkonsulat noch am selben Tag ein Unterstützungsschreiben aus.
- Eine eingescannte Kopie des Schreibens wird per E-Mail verschickt.
- Wenn ein Rückumschlag vorhanden ist, wird das Original des Schreibens an den Antragsteller geschickt.
Wenn die deutschen Behörden eine Geburtsurkunde für den Verstorbenen benötigen, können Sie diese kostenlos über den folgenden Link beantragen: [Geburtsurkunde].